Pflegedienst
Der Pflegedienst ermöglicht es den pflegebedürftigen Menschen in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und ihnen dort die individuell benötigte Pflege zu gewährleisten.
In seinem eigenen Zuhause fühlt sich der Mensch oftmals am wohlsten. Der Faktor trägt erheblich zur Besserung, zur Genesung und zum innerlichen Wohlbefinden bei.
Oft ist es so, dass die ambulante häusliche Pflege, der stationären Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim vorgezogen wird.
Leistungen der häuslichen Alten- und Krankenpflege können u.a. die Grundpflege der schwer- und langzeitkranken Menschen jeden Alters, Versorgung nach Operationen oder ärztlichen Verordnungen, Beratungen zum Thema Pflegeversicherung und Finanzierung, Sozialberatung, Beratung von Angehörigen, seelsorgerische Begleitung, sowie Fahrdienste und hauswirtschaftliche Hilfe, sein.
Ein ambulanter Pflegedienst betreut nicht nur schwerst Pflegebedürftige, sondern sehr häufig werden auch so genannte Teilleistungen erbracht wie z.B. Vorbereitung von Tabletten und Medikamenten für den Tag. Die Mitarbeiter der Pflegedienste betreuen oft mehrere Menschen, wobei die Häufigkeit der Besuche und die Verweildauer, von individuellen Vereinbarungen und der benötigten Pflege abhängig sind. Der jeweilige Pflegedienst wird von der Krankenkasse, Pflegekasse oder Sozialhilfe bezahlt. Dies hängt von der Art der Pflegeleistung ab.
Die häusliche Krankenpflege unter dem Gesichtspunkt der Behandlungspflege wird von der zuständigen Krankenkasse übernommen. Die Grundpflege, zu der Aufgaben wie Körperpflege, Ankleiden, hauswirtschaftliche Hilfe etc. gehören wird von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenkasse die Pflegebedürftigkeit der Person bestätigt und in die entsprechende Pflegestufe eingruppiert hat (1-3). Art und Umfang der ambulanten Pflege richtet sich nach der Pflegestufe. Die Eingruppierung in eine Pflegestufe muss immer beantragt werden und gilt erst ab dem Tag der Antragstellung.
