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Was bedeutet Erbpacht?

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Georg
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Anmeldedatum: 02.02.2007
Beiträge: 10
Wohnort: Mannheim

04.02.2007, 14:47    Was bedeutet Erbpacht?

Hallo,

kann mir jemand den Begriff Erbpacht erklären? Bei einer Anzeige im Internet bin ich darauf gestoßen.

Danke.

Gruß Georg
Walter
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Anmeldedatum: 01.01.2007
Beiträge: 13

05.02.2007, 08:38    

Hallo Georg,

Erbpacht ist umgangssprachlich und heißt eigentlich Erbbaurecht.
Es ist das Recht auf dem Grundstück eines Fremden ein Bauwerk zu errichten oder zu besitzen.

Meist muss der Erbbauberechtigte einen einmaligen Betrag an den Eigentümer des Grundstücks zahlen oder es erfolgt eine monatliche Zahlung, der Erbbauzins.

Hoffe die Erklärung war hilfreich.

Gruß,
Walter
peter
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Anmeldedatum: 05.01.2007
Beiträge: 7
Wohnort: München

05.02.2007, 11:02    

Was vielleicht noch hinzuzufügen ist:

Die Erbpacht oder das Erbbaurecht erlischt nach einer Laufzeit, die meist zwischen 50 und 100 Jahren ist.

Es wird im Grundbuch eingetragen und kann mit Grundpfandrechten belastet werden. Das Erbbaurecht kann vererbt oder veräußert werden.

Nach Ablauf der Zeit bekommt der Erbbauberechtigte eine Vergütung in Höhe des Gebäudewertes.

Hoffe das ist verständlich.

Gruß,
Peter
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