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Georg Seit kurzem dabei!


Anmeldedatum: 02.02.2007 Beiträge: 10 Wohnort: Mannheim
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| 04.02.2007, 14:47 Was bedeutet Erbpacht? |
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Hallo,
kann mir jemand den Begriff Erbpacht erklären? Bei einer Anzeige im Internet bin ich darauf gestoßen.
Danke.
Gruß Georg |
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Walter Seit kurzem dabei!

Anmeldedatum: 01.01.2007 Beiträge: 13
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| 05.02.2007, 08:38 |
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Hallo Georg,
Erbpacht ist umgangssprachlich und heißt eigentlich Erbbaurecht.
Es ist das Recht auf dem Grundstück eines Fremden ein Bauwerk zu errichten oder zu besitzen.
Meist muss der Erbbauberechtigte einen einmaligen Betrag an den Eigentümer des Grundstücks zahlen oder es erfolgt eine monatliche Zahlung, der Erbbauzins.
Hoffe die Erklärung war hilfreich.
Gruß,
Walter |
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peter Ist neu hier!


Anmeldedatum: 05.01.2007 Beiträge: 7 Wohnort: München
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| 05.02.2007, 11:02 |
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Was vielleicht noch hinzuzufügen ist:
Die Erbpacht oder das Erbbaurecht erlischt nach einer Laufzeit, die meist zwischen 50 und 100 Jahren ist.
Es wird im Grundbuch eingetragen und kann mit Grundpfandrechten belastet werden. Das Erbbaurecht kann vererbt oder veräußert werden.
Nach Ablauf der Zeit bekommt der Erbbauberechtigte eine Vergütung in Höhe des Gebäudewertes.
Hoffe das ist verständlich.
Gruß,
Peter |
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