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Parrot Gast
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| 31.08.2009, 04:02 Der Wertsack |
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Aus dem Merkblatt der DP zu §49 der allg. Dienstverordnung
Der Wertsack.
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werde müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Logisch, oder?  |
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Sofia Kennt sich aus!


Anmeldedatum: 14.06.2009 Beiträge: 65
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| 01.09.2009, 18:56 |
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Jetzt ist alles klar!
Wie stößt man denn auf solch aussagekräftige Paragraphen ? |
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Parrot Gast
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| 02.09.2009, 02:21 |
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Im weltweiten Netz gefunden.  |
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